Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alsdorfer Hebammen-Gesundheitspraxis Storchengruß, im folgenden AHGP genannt, Inhaberin Carina Lauer, Hebamme, für die Kurs- und Seminarveranstaltungen, die Hebammenbetreuung in der Vor-und Nachsorge, sowie den Aufenthalt in den Räumen der Praxis in der Luisenstr. 16, 52477 Alsdorf.
Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der AHGP und des/der Kursteilnehmer/in, im folgenden Kursteilnehmerin genannt, in Form eines Dienstleistungs-bzw. Behandlungsvertrages.
1. Anmeldung
Eine Anmeldung zu Kursen und Seminaren kann elektronisch über den Anmeldebutton auf der Homepage, der zum Anmeldeformular führt, erfolgen.
Mit dem Absenden des Formulares und der Bestätigung der Anmeldung durch die AHGP kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Dies verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, oder Seminargebühr bzw. des Eigenanteils.
2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Kurse und Veranstaltungen hat bis spätestens 1 Woche vor Kurs-/Semiarbeginn per Überweisung auf folgendes Konto zu erfolgen:
Inhaberin: Carina Lauer
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE44 3006 0601 0048 4031 42
3. Haftung
Jede Kursleiter/in handelt im Rahmen ihrer Qualifikation innerhalb der Kurseinheit auf eigene Verantwortung.
Jede Kursleiter/in hat eine eigene berufliche Haftpflichtversicherung. Beratungen zu Themen der Hebammenhilfe sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von einer Hebamme der Praxis erfolgen.
Die Hebammen haften jede einzeln und persönlich für von ihr erbrachte Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür hat jede Hebamme eigenverantwortlich eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumen der Praxis und auf Freiflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Haftung für Sach- und Personenschäden durch die AHGP ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit durch die AHGP vorliegt.
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der HDI.
4.Erstattung von Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
In der Schwangerschaft und nach der Geburt hat eine gesetzlich versicherte Frau Anspruch auf einen, von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs.
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV aktuell max. 111,44 € für einen Geburtsvorbereitungskurs ( 14 Wochenstunden a 7,96 €) und 79,60 € (10 Wochenstunden a 7,96 €) für einen Rückbildungskurs unter der Leitung einer Hebamme. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte zu den angegebenen Sprechzeiten an unser Büro.
Die Teilnahme an der Geburtsvorbereitungs-Kursstunde muss von der Versicherten eigenhändig und am Tag der Teilnahme auf einem Quittierungsbogen quittiert werden. Eine Quittierung ohne Anwesenheit ist nicht zulässig und kommt einem Betrug gleich. Mit diesem Bogen erfolgt nach Abschluss des Kurses die Abrechnung mit der GKV durch die AHGP.
Versäumte Stunden werden privat in Rechnung gestellt, da sie von der GKV nicht übernommen werden.
Die AHGP erhebt für den Partner im Rahmen der Geburtsvorbereitungskurse einen Eigenanteil der grundsätzlich nicht erstattungsfähig durch die GKV ist. Es ist jedoch sinnvoll die Qittung, die Sie erhalten, bei der GKV einzureichen. Eine Erstattung liegt im Ermessen der einzelnen GKV. Die Höhe des aktuellen Eigenanteils entnehmen Sie bitte der Rubrik "Kurse".
5.Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privat versicherte Frauen sollten die Übernahme einzelner Leistungen mit ihrer PKV vorab klären, allerdings bewegt sich der Leistungsumfang meist im gleichen Rahmen wie bei der GKV.
Am Ende der in Anspruch genommenen Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes NRW.
Kursgebühren werden mit dem 1.8 fachen Satz berechnet.
6. Kurse
Für Veranstaltungen, wie Kurse oder Seminare gibt es eine spezifische Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die AHGP vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder Ihnen eine Alternative anzubieten. Dazu werden Sie schriftlich oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Teilnehmerin. Kommt es zu einem Kurs- oder Seminarausfall unsererseits, wird Ihnen ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag, oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin unsererseits möglich, wird Ihnen die Gebühr der entfallenen Stunde selbstverständlich zurückerstattet. Die AHGP haftet nicht für Schäden durch eine nicht erfolgte Kurseinheit.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird sie von uns aus dem Buchungsprogramm auf unserer Homepage entfernt. Es sind also nur noch Veranstaltungen verfügbar, die online buchbar sind.
Es ist möglich, das Kurse von einer anderen als der ausgeschriebenen Kursleitung durchgeführt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, sofern notwendig (zum Beispiel bei Kontaktverboten/Ausgangssperren), den Kurs online als Live-Stream / Live-Meeting mit einem entsprechenden Anbieter stattfinden zu lassen. Über eine Änderung diesbezüglich werden Sie rechtzeitig informiert.
Es kann zu Änderungen der Kurszeiten und -tage kommen, sofern dies die praxisinterne Organisation nötig macht. Darüber werden Sie rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich informiert. Ist dies der Fall, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Mit dem Abschicken oder dem Unterzeichnen des Anmeldebogen bestätigen Sie, dass Sie Ihren Arzt über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs informiert haben und das es keine medizinischen Hinderungs- oder Ausschlußkriterien für die Teilnahme gibt. Dies gilt insbesondere für die Kurse in der Schwangerschaft und im Wochenbett.
Die Baby- und Spielkurse werden pauschal pro Quartal bezahlt. In der Kursgebühr sind die Urlaube der Dozentin und evtl. Feier/ bzw. Fehltage bereits verrechnet und somit inkludiert.
7. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für laufende und geschlossene Kurse/ Seminare
Ein Rücktritt für einen gebuchten Kurs/ Seminar, der/ das noch nicht begonnen hat, ist bis 2 Wochen vor Kursstart möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn schriftlich (gerne auch per eMail) bei uns eingehen.
Geht bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung bei uns ein, muss die volle Kurs-/Seminargebühr entrichtet werden.
Eine Kündigung im laufenden Kurs ist nicht möglich. Versäumt die Teilnehmerin aus eigenen Verschulden Kurseinheiten oder das gebuchte Seminar, ist eine Erstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden nicht möglich. Handelt es sich um einen Kurs der von der KV erstattungsfähig ist, muss sie die Kosten privat tragen.
Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §627 Absatz 1 BGB verzichtet.
Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.
Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes und nach Absprache aus Kulanzgründen eine Ausnahme gemacht werden.
8. Schweigepflicht und Datenschutz
Alle Mitarbeiter (Hebammen und Kursleiter) der AHGP unterliegen der Schweigepflicht.
Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten die wir im Bezug auf unsere Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
Die Abrechnung der Dienstleistung mit den Kostenträgern erfolgt durch die AHGP selbst, die einzelne Hebamme oder eine externe Abrechnungsstelle ( HebRech-Datenannahme-Service-Center in Karlsruhe, oder die Abrechnungszentrale für Hebammen AZH in Lauingen) gemäß § 301a Abs. 2
SGB 5.
9. Hebammenbetreuung
Die Buchung einer Veranstaltung in der AHGP (Geburtsvorbereitungskurs oder Ähnliches) beinhaltet nicht automatisch die Betreuung durch eine unserer Hebammen in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Sehr gerne übernimmt eine unserer Hebammen je nach freier Kapazität die Betreuung.
Hierfür wird ein gesonderter Betreuungsvertrag notwendig, der mit der jeweiligen Hebamme persönlich im Einzelgespräch geschlossen wird.
Die Vermittlung erfolgt durch das Büro der AHGP. Bitte nehmen Sie telefonisch oder schriftlich Kontakt auf.
10. Hausordnung
In der AHGP ist jeder herzlich willkommen, unangesehen seiner religiösen oder politischen Ausrichtung.
Wir bitten Sie, die Schuhe im Eingangsbereich auszuziehen. Ihnen stehen Hausschuhe zur Verfügung. Gerne können Sie rutschfeste Socken mitbringen und benutzen. Straßenschuhe sind in den Kursräumen nicht gestattet.
Kinderwagen und sperrige Gegenstände (MaxiCosi) können im Vorraum abgestellt werden. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die AHGP keine Haftung.
Rauchen oder der Konsum anderer Suchtmittel ist in den Räumen der AHGP untersagt.
Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die mitgebrachten Kinder (Teilnehmer oder Begleitkinder) obliegt den Eltern.
Der Verzehr von Speisen und (heißen) Getränken erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur im Küchenbereich oder dem Hebammenraum gestattet.
Die Benutzung des Flaschenwärmers, der Mikrowelle der Kaffeemaschine und des Heißwasserbereiters erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Benutzung der Rampe am Eingang der Praxis erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Wickelplatz im Umkleideraum steht mit seinen Verbrauchsgütern (Windeln, Feuchttücher, Hände- und Flächendesinfektion) zur freien Verfügung. Bitte beachten Sie die allgemeinen Regeln der Hygiene.
Schwere ansteckende Infektionskrankheiten sind im Büro der Praxis zu melden und schließen natürlich von einer Kursteilnahme aus.
Wir bitten darum, mit dem Inventar und den zur Verfügung gestellten Mitteln pfleglich umzugehen und Verluste oder Beschädigungen unverzüglich im Büro zu melden.
Die AHGP behält sich vor Besuchern ein Hausverbot auszusprechen, sofern sie grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen.
11. Schlussbestimmung
Ist oder wird eine Regelung dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Für alle Fragen und Anregungen stehen wir unter der Tel. Nr. 02404/552581 oder per Mail unter info@storchengruss.de zur Verfügung.